Semesterticket Rückerstattung

des AStA der Philipps-Universität Marburg

Hallo! Herzlich willkommen auf dem Online-System zur Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages des AStA Marburg. Mit diesem System kann die Abwicklung der Rückerstattung vollständig online erfolgen.

Antrag stellen

Um einen neuen Antrag zu stellen logge dich bitte ein oder registiere dich.

Login

Antragsgründen und Fristen

Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:

Krankheit
Studierende, denen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs bzw. des Fahrradverleihsystems im Semesterticketgebiet aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. war (mindestens drei Monate des Antragssemesters). Hinweis: Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Es gelten die Fristen des Folgesemesters.
Auslandssemester
Studierende, die für mind. 3 Monate des Antragssemesters studienbedingt im Ausland sind.
Praktikum
Studierende, die sich wegen einem Praktikum für mind. 3 Monate des Antragssemesters außerhalb des Gebietes des Deutschlandsemestertickets und/oder des IC/EC Semesterticket Hessen Plus aufhalten. Hinweis: Die Berechtigung für die Nutzung des Fahrradverleihsystems "nextbike" kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen. Wichtig: Das Deutschlandticket kann nur erstattet werden, wenn das Praktikum außerhalb von Deutschland absolviert wird.
Urlaubssemester
Studierenede, die im Antragssemester beurlaubt sind.
Doppelstudium
Studierende, die doppeltimmatrikuliert sind und bei gleicher Leistung und zum gleichen oder höheren Preis das Deutschlandticket bereits an einer anderen Hochschule nutzen.
Wohnortwechsel zum Studienende
Studierende, die sich wegen einem Wohnortwechsel dauerhaft außerhalb des Gebietes des Deutschlandticket und/oder IC/EC Semesterticket Hessen Plus aufhalten und die Vorraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllen. Hinweis: Die Berechtigung für die Nutzung des Fahrradverleihsystems "Nextbike" kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen. Wichtig: Das Deutschlandticket kann nur erstattet werden, wenn der Wohnsitz außerhalb von Deutschland liegt.
Promotion
Studierende, die sich wegen einem Promotionsstudium außerhalb des Gebietes des Deutschlandtickets und/oder des IC/EC Hessen Plus Tickets aufhalten.
Schwerbehinderung
Studierende, die nach SGB IX Anspruch auf Beförderung im ÖPNV haben und im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der dazugehörigen Wertmarke sind.
Landes Ticket Hessen
Nachweislicher Besitz eines Landes Ticket Hessen mit Gültigkeit von wenigstens drei Monaten im Erstattungszeitraum
Fristen

Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.

Antragseingang im aktuellen Semester Wintersemester 2025/26 27.10.2025
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im Wintersemester 2025/26 10.11.2025
Antragseingang im kommenden Semester Sommersemester 2026 27.04.2026
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im Sommersemester 2026 11.05.2026
Die für die Rückerstattung gültige Ordnung kannst du hier herunterladen.



Bitte beachte, dass der Login auf das System nicht mit deinem Uni-Account verknüpft ist. Du musst dich also unbedingt einmalig registrieren vor der Antragstellung. Du hast einen Fehler oder Unstimmigkeiten im System gefunden? Schreibe uns gerne eine Mail an rueckerstattung@asta-marburg.de und schildere so detailliert wie möglich dein Problem. Auch Screenshots helfen uns dabei den Fehler zu beheben!