Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:
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Krankheit
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Studierende, denen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs bzw. des Fahrradverleihsystems im Semesterticketgebiet aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. war (mindestens drei Monate des Antragssemesters).
Hinweis:
Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Es gelten die Fristen des Folgesemesters.
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Auslandssemester
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Studierende, die für mind. 3 Monate des Antragssemesters studienbedingt im Ausland sind.
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Praktikum
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Studierende, die sich wegen einem Praktikum für mind. 3 Monate des Antragssemesters außerhalb des Gebietes des Deutschlandsemestertickets und/oder des IC/EC Semesterticket Hessen Plus aufhalten.
Hinweis:
Die Berechtigung für die Nutzung des Fahrradverleihsystems "nextbike" kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen.
Wichtig:
Das Deutschlandticket kann nur erstattet werden, wenn das Praktikum außerhalb von Deutschland absolviert wird.
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Urlaubssemester
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Studierenede, die im Antragssemester beurlaubt sind.
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Doppelstudium
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Studierende, die doppeltimmatrikuliert sind und bei gleicher Leistung und zum gleichen oder höheren Preis das Deutschlandticket bereits an einer anderen Hochschule nutzen.
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Wohnortwechsel zum Studienende
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Studierende, die sich wegen einem Wohnortwechsel dauerhaft außerhalb des Gebietes des Deutschlandticket und/oder IC/EC Semesterticket Hessen Plus aufhalten und die Vorraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllen.
Hinweis:
Die Berechtigung für die Nutzung des Fahrradverleihsystems "Nextbike" kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen.
Wichtig:
Das Deutschlandticket kann nur erstattet werden, wenn der Wohnsitz außerhalb von Deutschland liegt.
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Promotion
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Studierende, die sich wegen einem Promotionsstudium außerhalb des Gebietes des Deutschlandtickets und/oder des IC/EC Hessen Plus Tickets aufhalten.
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Schwerbehinderung
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Studierende, die nach SGB IX Anspruch auf Beförderung im ÖPNV haben und im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der dazugehörigen Wertmarke sind.
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Landes Ticket Hessen
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Nachweislicher Besitz eines Landes Ticket Hessen mit Gültigkeit von wenigstens drei Monaten im Erstattungszeitraum
Fristen
Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.
Antragseingang im aktuellen Semester Wintersemester 2025/26 |
27.10.2025 |
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Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im Wintersemester 2025/26 |
10.11.2025 |
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Antragseingang im kommenden Semester Sommersemester 2026 |
27.04.2026 |
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im Sommersemester 2026 |
11.05.2026 |
Die für die Rückerstattung gültige
Ordnung kannst du hier herunterladen.